Steuern sparen
Nur jeder zehnte Privathaushalt weiß davon und fragt danach: Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen. „Schade eigentlich, denn für den Privathaushalt ist es eine tolle Möglichkeit Steuern zu sparen". Wie es geht und worauf Kunden und Handwerker achten müssen.
 

Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar 2006 können Privathaushalte Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten steuersenkend geltend machen. Danach können pro Jahr von Privatpersonen bis zu 20 Prozent von 3.000 Euro der nachgewiesenen Kosten berücksichtigt werden, also maximal 600 Euro.


Ab 2009 gelten die erhöhten Maximalbeträge, so dass man selbst bei umfangreicheren Renovierungen den Steuervorteil ausnutzen kann: Ab 1.1.2009 können für Handwerksleistungen 20 Prozent von insgesamt bis zu 6.000 Euro reinen Lohnkosten abgesetzt werden. Die mögliche Steuerersparnis kann also bis zu 1.200 Euro ausmachen. Wer beispielsweise seine Wohnung tapezieren und streichen, das Dach ausbauen oder eine Wärmedämmung anbringen lässt, kann bis zu 6.000 Euro reine Lohnkosten geltend machen.

Den Steuerbonus gibt es allerdings nur auf die Arbeitskosten sowie den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag. Materialkosten werden generell nicht begünstigt. Deshalb müssen beide Posten in der Rechnung getrennt aufgeschrieben werden!

Voraussetzungen für den Steuerbonus:


Beispielrechnung:

Ein Fliesenleger fliest das Badezimmer und stellt eine Rechnung über 2.000 Euro zzgl. 19% MwSt. (380 Euro) aus. Die Materialkosten belaufen sich auf 500 Euro, die Arbeitskosten auf 1.500 Euro. Beides führt er getrennt auf.

Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:

Arbeitskosten 1.500 Euro zzgl 19% MwSt. (285 Euro) = 1.785 Euro
davon 20% Förderung = 357 Euro Steuerbonus

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